Buchidee

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Fluch oder Segen?

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Autoren und Verleger beenden Rechtsstreit mit Google - Bedenken aus Deutschland  Der Suchmaschien- und Webdienste- Anbieter Google hat sich nach mehrjährigen Streit mit dem amerikanischen Autoren- und Verlegerverband (Authors Guild und AAP(Association of American Publishers)) um die Digitalisierung von urheberrechtlich geschützten Büchern und Texten aus den Sammlungen von US-Bibliotheken über die Google-Buchsuche geeinigt und eine Vereinbarung über den Umgang mit Urheberrechten, zur Verbreitung und Suche von Büchern im Internet getroffen. Google zahlt dafür zuerst 125 Millionen USDollar. Aber nicht überall trifft das zuerst verlockende Angebot und Modell auf Zustimmung und stößt in Deutschland auf heftige Kritik.

Die Autoren waren im September 2005 und zwei Monate später der Verband der Verleger mit einer Sammelklage wegen mutmaßlich massenhafter Copyright-Verletzungen gegen die Buchsuche vor Gericht gegangen. 
Anfang dieser Woche meldet Google, dass man sich mit dem US-Autorenverband Authors Guild und der Association of American Publishers (AAP) gegen eine Zahlung von 125 Millionen Dollar geeinigt hat. Damit darf Google seine Online-Suche nach geschützten Büchern weiter ausbauen. Bislang sollen sieben Millionen Werke aus US-Bibliotheken eingescannt worden sein. Die nun erzielte Einigung muss noch vom Bundesgericht (New York) abgesegnet werden. In Deutschland regt sich Widerstand gegen diese Vereinbarung.

Der Börsenverein des deutschen Buchhandels meldet sich darauf und bezeichnet dies "als Schritt in die falsche Richtung".
Weiter heißt es in der Pressemitteilung vom 29.10.2008:

Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer im Börsenverein des Deutschen Buchhandels. Copyright: Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V.Die Vereinbarung Googles mit der US-Autorenvereinigung Authors Guild und der Association of American Publishers (AAP) zu urheberrechtlich geschützten Titeln im Google Buchsuche-Programm. „Die Vereinbarung gleicht einem Trojanischen Pferd, mit dem Google antritt, die weltweite Wissens- und Kulturverwaltung zu übernehmen“, sagt Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins. (Bild links - Copyright: Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V.)

Google ist es nach der Vereinbarung gestattet, ohne Zustimmung der betroffenen Autoren und anderer Rechteinhaber in Bibliotheken gescannte Werke im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Dies sei nach Ansicht des Börsenvereins eine Enteignung der Urheber auf kaltem Weg. Es könne nicht darum gehen, mit einem „goldenen Handschlag“ den Autorinnen und Autoren ihre unveräußerlichen Rechte abzukaufen. Zudem kann ein Inhaber von Rechten diese nur schützen, wenn er seine Werke in einem Buchrechte-Register eingetragen hat. Dieses Verfahren steht im Gegensatz zu sämtlichen Normen des europäischen Urheberrechts. Die amerikanische Vereinbarung läuft außerdem einer Wirtschaftsordnung nach europäischem Verständnis weitestgehend zuwider. Während die europäische Ordnungspolitik den Wettbewerb unter der Bedingung von Vielfalt schützt, zieht die Vereinbarung in den USA die Monopolisierung von Wissens- und Informationshandel faktisch nach sich. Die Gefahr besteht, dass Google künftig die Einkaufswahl der Verbraucher lenken und Einfluss auf die Vertriebshoheit der Verlage nehmen wird.
Für Europa kann im Interesse einer kulturellen Vielfalt das amerikanische Modell nicht in Betracht kommen. Während es in den USA erst eine vorläufige Vereinbarung gibt, liegen in Deutschland und Europa bereits rechtliche Regelungen und unabhängige Modelle vor, um unter Wahrung des Urheberrechts einen breiten Zugang zu Inhalten in digitaler Form zu gewährleisten. „Damit sichern wir wirksam die kulturelle Vielfalt in Deutschland und Europa“, sagt Skipis.

 

 
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